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   VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10   

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VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10 (https://dejure.org/2013,20015)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.07.2013 - 11 K 3286/10 (https://dejure.org/2013,20015)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 11 K 3286/10 (https://dejure.org/2013,20015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Investitionskostenförderung Verhinderungspflege

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Investitionskostenförderung; Verhinderungspflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen; Einbeziehung der nicht dem Leistungskomplexsystem unterfallenden Leistungen der Verhinderungspflege in die Berechnung der Investitionskostenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R

    Kostenübernahme bei notwendiger Ersatz- bzw Verhinderungspflege

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10
    vgl. Wagner/Knittel, Pflegeversicherung, § 39 Rn. 29, 31; vgl. auch BSG, Urteile vom 17. Mai 2000 - B 3 P 8/99 R -, FEVS 52, 102 f., und vom 6. Juni 2002 - B 3 P 11/01 - FEVS 54, 152 f.

    Da es bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI um die Kosten für den Ersatz der Pflegeperson geht, die über die Katalogverrichtungen im Rahmen der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst hinaus umfassend Pflege leistet, vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 8/99 R -, FEVS 52, 102 f.

  • VG Minden, 11.11.2011 - 6 K 1657/11

    Förderung von durch zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. niedrigschwellige

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10
    Denn die Förderung der Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen bezieht sich auf die im Ersten Titel des Dritten Abschnitts des Vierten Kapitels des SGB XI mit der Überschrift "Leistungen bei häuslicher Pflege" genannten und von dem betreffenden Pflegedienst erbrachten Leistungen (§§ 36 ff.), vgl. auch VG Minden, Urteil vom 11. November 2011 - 6 K 1657/11 -, juris, zu denen auch die in § 39 SGB XI geregelte Verhinderungspflege gehört, die die häusliche Pflege gerade im Falle der Verhinderung der ansonsten tätigen Pflegeperson für längstens vier Wochen je Kalenderjahr weiter ermöglichen soll.

    Soweit der Beklagte sich in anderen Verfahren in seiner Auffassung durch das bereits oben zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. November 2011 - 6 K 1657/11 - bestätigt sieht, ist darauf hinzuweisen, dass sich dieses Urteil nicht zur Förderfähigkeit der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sondern von besonderen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI verhält.

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 11/01 R

    Ersatzpflege - Wartefrist - ehrenamtliche Ersatzpflege - keine zusätzliche

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10
    vgl. Wagner/Knittel, Pflegeversicherung, § 39 Rn. 29, 31; vgl. auch BSG, Urteile vom 17. Mai 2000 - B 3 P 8/99 R -, FEVS 52, 102 f., und vom 6. Juni 2002 - B 3 P 11/01 - FEVS 54, 152 f.
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 4366/12

    Investitionskostenpauschale; Betreuungsleistungen; Pflegeeinrichtungen; ambulante

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 3286/10
    Diese sind auch nach der Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt Urteile vom 17. Juli 2013 - 11 K 4366/12 und 5943/12 -, nicht berücksichtigungsfähig i.S.d. § 10 PfG NRW.
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